Ansuchen/FAQ


Ihr Ansuchen (PDF-Datei zum Herunterladen)

Ansuchen Download
Wichtige Hinweise:

1. Für das Stellen eines Ansuchens ist die Mitgliedschaft beim Verein Sonnenblume erforderlich. 
Falls Sie noch keine Mitgliedschaft bei uns haben, bitten wir Sie, dies vor Einreichung des Ansuchens nachzuholen,
nur dann können wir Ihren Antrag bearbeiten!
Mitgliedsbeitrag (pro Jahr): € 10,- 
IBAN: AT262060200001127000
BIC: DOSPAT2DXXX
Verwendungszweck: Neumitglied

2. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass Sie pro Kind und pro Ansuchen (Therapie, Heilbehelf oder sonstige Unterstützung) jeweils "einen" separaten Antrag ausfüllen. Mehrfachansuchen sind jederzeit möglich.

3. Es ist unbedingt notwendig, dass Sie den Antrag ausdrucken und vollständig ausgefüllt per Post (nicht digital und auch keinesfalls als Einschreiben, weil wir ein Postfach* haben) an uns senden. Machen Sie anhand der Checkliste (s.u.) eine Kontrolle, ob Sie alle Unterlagen haben.
Wir wissen, es ist viel Aufwand; doch benötigen wir unbedingt eine wahrheitsgetreue Rechnungszusammenstellung all Ihrer angeführten Ausgaben, ansonsten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Sie können für Ihr chronisch krankes Kind grundsätzlich bis zum 21. Lebensjahr ansuchen. In speziellen Fällen kann der Vorstand über die Altersgrenze hinaus eine finanzielle Unterstützung gewähren.

Checkliste:
  • Meldezettel Ihres Kindes (nicht älter als 6 Monate!)
  • Komplett ausgefülltes Ansuchen (haben Sie alle Versicherungen lt. Auflistung auf dem Ansuchen schriftlich angefragt? Haben Sie eine schriftliche Antwort erhalten?)
  • Kopien dieser Erstattungsschreiben und/oder Ablehnungsschreiben als Beilage
  • Kopie eines Arztbriefes
  • Kopie der bezahlten Rechnung

Aufgrund der Datenschutz-Verordnung dürfen wir keine Ansuchen via Email annehmen. Deshalb bitten wir Sie, Ansuchen AUSNAHMSLOS PER POST an nachstehende Adresse zu senden:
Verein Sonnenblume
Postfach 12
6850 Dornbirn

*) Bitte keine eingeschriebene Postsendungen – diese werden nicht im Postfach hinterlegt.
FAQ 

Warum muß man schriftlich bei den öffentlichen Ämtern (ÖGK, Unterstützungsfond,…) vor dem Ansuchen bei der Sonnenblume ansuchen?

Der Verein besteht ausschließlich aus Spendengelder. Diese Spendengelder wollen wir korrekt einsetzen. Damit uns das möglich ist, muß vorerst die Unterstützungen der öffentlichen Hand ausgeschöpft sein. Telefonische Absagen der öffentlichen Ämter sind für uns als Vorstand nicht nachvollziehbar und daher werden diese bei einer Prüfung nicht akzeptiert. 
Auch ist es uns ein Anliegen, nicht die öffentliche Hand zu unterstützen, sondern wirklich die chronisch kranken Kinder und Jugendlichen in Vorarlberg.
Tipp: Auch wenn der administrative Aufwand hoch ist, ist es erforderlich und unumgänglich, die aufgeführten Ämter auf dem Ansuchen anzuschreiben.
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Wie oft sind Vorstandssitzungen?

Wir haben ca. 4-5 x jährlich Vorstandssitzungen in der wir Ihr Ansuchen behandeln. In der Regel erhalten Sie 2 Wochen nach der Sitzung ein Schreiben über die mögliche Unterstützung.
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Wie viel vom gespendeten Geld kommt direkt bei einem chronisch kranken Kind an?

Jeder Cent kommt 1 zu 1 bei einem Kind an. Das ist deshalb möglich, weil wir ausschliesslich ehrenamtlich arbeiten. 
Die gesamten Drucksorten wie Folder, Briefpapier und Weiteres werden über Firmen gesponsert und haben nichts mit den Spendengeldern zu tun.
Basteluntensilien für unsere Märkte sowie der Server-Platz dieser Website werden vom Mitgliedsbeitrag bezahlt.
Alles andere wird von unseren Vereins- und Vorstandsmitgliedern unentgeltlich umgesetzt.
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Kann ich meine Spende einem bestimmten Kind oder einem Kind in einer bevorzugten Region zukommen lassen?

Nein, denn wir behalten uns vor, das Geld immer dahin zu geben, wo es am meisten benötigt wird.
Davon abgesehen sind und bleiben die Kinder bei uns anonym.
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Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen Ihnen aber vollständig ausgefüllte Ansuchen mit allen Beilagen zu senden. Eine Bearbeitung des Antrages ist so wesentlich rascher möglich.
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Warum sind wir nicht mehr auf der Österreichischen Spendenliste?

Vom 10. 12. 2010 bis 31.12.2016 waren wir auf der österreichischen Spendenliste zu finden. Aufgrund der neuen Bestimmungen seitens Finanzamt haben wir im Vorstand per 20.03.2017 beschlossen, uns nicht mehr auf der österreichische Spendenliste registrieren zu lassen. Die administrativen Aufwände sind für unseren ehrenamtlich organisierten Verein viel zu hoch. Eine Person anzustellen widerspricht unserer Philosophie und dem Versprechen, daß Ihre Spende zu 100% bei einem chronisch kranken Kind in Vorarlberg ankommt. Wir hoffen auf ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie trotzdem unseren Verein Sonnenblume unterstützen.
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